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Schulung nach §4 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)
Kursnr.
2500681
Datum
Fr., 14.11.2025 13:00 - 14:30 Uhr
Dauer
1 Vormittag
Gebühr
Mitglieder:
75,00 €
75,00 €
Themen und Inhalte
Die „Schulung nach §4 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)" ist an alle Personen gerichtet, welche mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten, jedoch keine Berufsausbildung auf diesem Gebiet besitzen. Als pädagogische Kraft sind Sie durch den Gesetzgeber verpflichtet, einmal jährlich eine Unterweisung nach §4 (LMHV) durchzuführen.
Sie erhalten Fachkenntnisse nach §4 Abs. 1 Satz 1 bzw. Anlage 1 LMHV. Dabei lernen Sie die notwendigen Kenntnisse über die gesetzlichen Vorschriften nach §4 LMHV und die praktische Umsetzung für Ihre Einrichtung kennen. Ihnen ist anschließend die Gefährdung von Lebensmittel durch Mikroorganismen bewusst und Sie sind mit den Grundlagen der Lebensmittelhygiene vertraut.
Gute Lebensmittelhygiene ist für die Gesundheit von Kindern und Mitarbeiter*innen in der Kita von großer Bedeutung. Daher fordern die Gesetze regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter*innen, die Lebensmittel verarbeiten und verteilen beziehungsweise Mahlzeiten begleiten. In der „Schulung nach §4 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)“ geht es um den allgemeinen Umgang mit Lebensmitteln bei der Zubereitung von Frühstück und Snacks, beim Verteilen von warmen Mahlzeiten und bei der Umsetzung von pädagogischen Angeboten.
Bitte beachten Sie den Unterschied zur Schulung: “HACCP und Lebensmittelhygiene”. Diese ist an Hauswirtschafter*innen, Küchenkräfte und Hygieneverantwortliche gerichtet. Hier werden ausführlich und umfänglich alle Bereiche der Lebensmittel- und Einrichtungshygiene angesprochen. Gehören Sie dieser Personengruppe an, empfehlen wir Ihnen die HACCP- und Lebensmittelhygiene-Schulung.
Die „Schulung nach §4 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)" ist an alle Personen gerichtet, welche mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten, jedoch keine Berufsausbildung auf diesem Gebiet besitzen. Als pädagogische Kraft sind Sie durch den Gesetzgeber verpflichtet, einmal jährlich eine Unterweisung nach §4 (LMHV) durchzuführen.
Sie erhalten Fachkenntnisse nach §4 Abs. 1 Satz 1 bzw. Anlage 1 LMHV. Dabei lernen Sie die notwendigen Kenntnisse über die gesetzlichen Vorschriften nach §4 LMHV und die praktische Umsetzung für Ihre Einrichtung kennen. Ihnen ist anschließend die Gefährdung von Lebensmittel durch Mikroorganismen bewusst und Sie sind mit den Grundlagen der Lebensmittelhygiene vertraut.
Gute Lebensmittelhygiene ist für die Gesundheit von Kindern und Mitarbeiter*innen in der Kita von großer Bedeutung. Daher fordern die Gesetze regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter*innen, die Lebensmittel verarbeiten und verteilen beziehungsweise Mahlzeiten begleiten. In der „Schulung nach §4 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)“ geht es um den allgemeinen Umgang mit Lebensmitteln bei der Zubereitung von Frühstück und Snacks, beim Verteilen von warmen Mahlzeiten und bei der Umsetzung von pädagogischen Angeboten.
Bitte beachten Sie den Unterschied zur Schulung: “HACCP und Lebensmittelhygiene”. Diese ist an Hauswirtschafter*innen, Küchenkräfte und Hygieneverantwortliche gerichtet. Hier werden ausführlich und umfänglich alle Bereiche der Lebensmittel- und Einrichtungshygiene angesprochen. Gehören Sie dieser Personengruppe an, empfehlen wir Ihnen die HACCP- und Lebensmittelhygiene-Schulung.
Inhalte
- Betriebshygiene und Personalhygiene
- Eigenschaften und Zusammensetzung von Lebensmitteln
- Wareneingangskontrolle
- Anforderungen an Kühlung und Lagerung von Lebensmitteln
- Schädlingsbefall
- Küchendesinfektion
Ort
Paritätische Akademie LV NRW e. V.Schützenstr. 11
42103 Wuppertal
Kurstermine
Anzahl: 1Datum
14.11.2025
Uhrzeit
13:00 - 14:30 Uhr
Ort
Paritätische Akademie LV NRW e. V.
Kasinostr. 19-21, 42103 Wuppertal